Kein genereller Ausschluss des Blockmodells bei der Alterteilzeit im öffentlichen Dienst

Im Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) im öffentlichen Dienst kann der Arbeitgeber nicht gernerell ausschließen, Altersteilzeitverträge im Blockmodell abzuschließen. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.8.2010, 9 AZR 414/09) verurteilte einen Arbeitgeber dementsprechend, den von einem Arbeitnehmer gewünschten Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abzuschließen. (mehr …)

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