Im Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) im öffentlichen Dienst kann der Arbeitgeber nicht gernerell ausschließen, Altersteilzeitverträge im Blockmodell abzuschließen. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.8.2010, 9 AZR 414/09) verurteilte einen Arbeitgeber dementsprechend, den von einem Arbeitnehmer gewünschten Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abzuschließen. (mehr …)